Aufnahmebedingungen
Übertritt aus Leistungszug Sekundarschule P Kanton BL
Notendurchschnitt von mind. 4.0 in allen promotionsrelevanten Fächern und eine Punktesumme von mind. 34 aus den einfach zählenden Zeugnisnoten in den Fächern Englisch, Französisch, Biologie und Physik sowie den doppelt zählenden Zeugnisnoten in den Fächern Deutsch und Mathematik im Januarzeugnis der 3. Klasse Sek I. Sind diese beiden Bedingungen nicht erfüllt, ist keine Anmeldung und kein Eintritt möglich.
Die Aufnahme erfolgt definitiv, wenn die beiden Bedingungen auch im Junizeugnis der 3. Klasse erreicht werden, und provisorisch, wenn eine der beiden Bedingungen erreicht wird. Wer beide Bedingungen im Junizeugnis verpasst, kann nicht eintreten.
Übertritt aus Leistungszug Sekundarschule E Kanton BL
Notendurchschnitt von mind. 5.0 in allen promotionsrelevanten Fächern und eine Punktesumme von mind. 40 aus den einfach zählenden Zeugnisnoten in den Fächern Englisch, Französisch, Biologie und Physik sowie den doppelt zählenden Zeugnisnoten in den Fächern Deutsch und Mathematik im Januarzeugnis der 3. Klasse Sek I. Sind diese beiden Bedingungen nicht erfüllt, ist keine Anmeldung und kein Eintritt möglich.
Die Aufnahme erfolgt definitiv, wenn die beiden Bedingungen auch im Junizeugnis der 3. Klasse erreicht werden, und provisorisch, wenn eine der beiden Bedingungen erreicht wird. Wer beide Bedingungen im Junizeugnis verpasst, kann nicht eintreten.
Übertritt aus den Kantonen Aargau und Solothurn
Der Übertritt aus einer Sekundar- oder Bezirksschule ist kantonal geregelt, er erfolgt nach den Bedingungen des jeweiligen Wohnsitzkantons. Über die Eintrittsbedingungen aus anderen Schulen geben die Sekretariate der Gymnasien Auskunft.